

|
© 2009 by GEBR. WALLETER GmbH |
|
Home |
|
Umzug |
|
Lagerung |
|
Shop |
|
Wir über uns |
|
Anfahrt |
|
Kontakt |
|
Links |
|
Impressum |
|
Optimiert für Auflösung 1024x768 |
|
Sulzbacher Str. 9 92224 AMBERG / OPF. Tel.-Nr. 0 96 21 / 4995 - 0 Fax-Nr. 0 96 21 / 4995 - 20 |
|
Wichtige Information |
|
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben genannte Information auf der Internetseite beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. veröffentlicht wurde. Lesen Sie auch die Haftungsinformationen auf der Seite „Links“ (...es wird ausdrücklich keinerlei Haftung für o.g. Information übernommen). |
|
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben genannte Information auf der Internetseite beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. veröffentlicht wurde. Lesen Sie auch die Haftungsinformationen auf der Seite „Links“ (...es wird ausdrücklich keinerlei Haftung für o.g. Information übernommen). |
|
Umziehende kommen ab sofort in den Genuss neuer Steuervorteile (Mittwoch, 10.05.2006) Eine Presseinformation des Bundesverbandes Möbelspedition (AMÖ) e.V.
Wer dieses Jahr umzieht, kann intelligent sparen, indem er von einer neuen steuerlichen Regelung Gebrauch macht. Erstmals kann auch derjenige, der nicht aus beruflichen Gründen umzieht, seine Umzugskosten steuerlich geltend machen – also auch beim privat veranlassten Umzug.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge von Privatpersonen den haushaltsnahen Dienstleistungen zugeordnet worden. Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einer Summe von 3.000 Euro mit 20 Prozent der Rechnungssumme steuerlich berücksichtigt werden. Der entsprechende Betrag, bis zu 600 Euro, wird unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen. Bei einem Umzug für 3.000 Euro könne also 600 Euro von der persönlichen Einkommensteuer des Umziehenden abgezogen werden.
Die steuerliche Berücksichtigung war bislang nur als Werbungskosten bei Umzügen möglich, die beruflich bedingt waren. In Einzelfällen konnten Umzüge auch als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei wurde aber das steuerpflichtige Einkommen um den Betrag der Umzugskosten reduziert. Eine steuerliche Berücksichtigung aus privaten Gründen war bislang ausgeschlossen.
Die neue Möglichkeit ergibt sich aus der Begründung des Gesetzespaketes, in der ausgeführt ist, dass zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die gemäß dem neu gefassten Paragraf 35 a Einkommensteuergesetz abzugsfähig sind, auch von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören.
Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2006. Bedingung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung und ein Nachweis der Zahlung auf das Konto der Umzugsspedition.
„Das ist eine gute Nachricht für die Umziehenden“ beurteilt Reinhard Müller, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Möbelspedition (AMÖ) e.V. das neue Gesetz. „Der Verbraucher muss sich nicht mehr auf zwielichtige Geschäftemacher einlassen, um beim Umzug zu sparen“. |
|
Wichtige Neuerung bei den haushaltnahen Dienstleistungen Mit in Kraft treten des „Familienleistungsgesetzes“ zum 02. Januar 2009 sind die zu berücksichtigenden Sätze durch den Gesetzgeber erhöht worden. Auf Antrag können für Leistungen, die ab dem 02. Januar 2009 erbracht werden, bis zu 4.000 EUR von der persönlichen Einkommenssteuer abgezogen werden (entspricht 20 % von bis zu 20.000 EUR, die gemäß Gesetz steuerlich zu berücksichtigen sind). EStG § 35a, Abs. 2: Für andere als in Absatz 1 (geringügige Beschäftigung im Sinne § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aufgeführte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Absatz 3 (Handwerkerleistungen) sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Außerdem sind die steuerlich anzuerkennenden Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen angepasst worden (BMF-Schreiben vom 16.12.2008) Eine Information des Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. |